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Vitamin D – Wirkung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA1) hat eine Reihe von Wirkungen von Vitamin D für den Menschen als gesichert angesehen. 

Gesundheitsbezogene Angaben

Die von der EFSA geprüften und als wissenschaftlich erwiesenen Wirkungen werden als gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) bezeichnet und sind im Folgenden aufgelistet. Vitamin D:

  • trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems (körperliche Abwehr) bei
  • trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei
  • trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei
  • trägt zu einer normalen Aufnahme/Verwertung von Calcium und Phosphor bei
  • trägt zu einem normalen Calciumspiegel im Blut bei
  • trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei
  • hat eine Funktion bei der Zellteilung

Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos und über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern

Neben den gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) werden von der EFSA zusätzlich geprüfte und als wissenschaftlich erwiesene Wirkungen einer Risikoreduktion von Krankheiten sowie Angaben zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern (Risk reduction and children claims) veröffentlicht. Diese sind im Folgenden aufgelistet. Vitamin D:

  • ist für ein normales Wachstum und eine normale Entwicklung der Knochen von Kindern erforderlich
  • in Kombination mit Calcium kann den Verlust von Knochenmineralien in postmenopausalen Frauen vermindern. Eine niedrige Knochendichte ist ein Risikofaktor für die Entstehung durch Osteoporose bedingter Knochenbrüche
  • kann die Sturzgefahr verringern. Stürze sind ein Risikofaktor für Knochenbrüche

Bedingungen zu den gesundheitsbezogenen Angaben

Die gesundheitsbezogenen Angaben beziehen sich jeweils auf eine Mindestmenge von Vitamin D. Für die gesundheitsbezogene Aussage bezüglich der Verringerung des Osteoporoserisikos gilt eine tägliche Gesamtaufnahme aus allen Quellen von 20 Mikrogramm Vitamin D und 1.200 Milligramm Calcium.

Für die Angabe zur Verringerung der Sturzgefahr ist eine tägliche Gesamtaufnahme aus allen Quellen von 20 Mikrogramm Vitamin D für Männer und Frauen ab 60 Jahren erforderlich. Die übrigen aufgelisteten Wirkungen von Vitamin D beziehen sich auf eine Mindestmenge von 0,75 Mikrogramm.

Empfohlene Tagesdosis von Vitamin D

In der Europäischen Union wurde die empfohlene Tagesdosis* von Vitamin D bei 5 Mikrogramm festgelegt. Diese Menge sollte ein durchschnittlicher Mensch täglich zu sich nehmen, um den Bedarf an Vitamin D zu decken. Die tägliche Mindestmenge** von 0,75 Mikrogramm sollte nicht unterschritten werden.

Für weitere Informationen über Vitamin D dienen folgende Stellungnahmen der EFSA: 1227, 12721468827, 1180 , 1609 und 2382

*Die empfohlene Tagesdosis ist in der EU als NRV-Wert (Nutrient Reference Value) verbindlich festgelegt.
**Die Mindestmenge gilt für Mengen ab 15 % der empfohlenen Tagesdosis eines Mikronährstoffs (Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente).


1Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA):

  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit der Grundpfeiler der Risikobewertung der Europäischen Union (EU).
  • Zu ihren Aufgaben zählt u.a. die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben (sog. Health claims) für Lebensmittel.
  • Gesundheitsbezogene Angaben werden von der EFSA überprüft und stützen sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise.
  • Weitere Funktionen und Wirkungen für den Menschen sind möglich, ohne dass sie hier Erwähnung finden. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
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