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Bärentraube – Sicherheitsbewertung

Extrakte aus den Bärentraubenblättern sollten nicht von Schwangeren eingenommen werden. Aufgrund mangelnder Datenlage sollten auch Stillende auf die Einnahme von Bärentraubenblättern verzichten [2].

Die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird nicht empfohlen [2].

Das Trinken von Bärentraubenblättertee über längere Zeiträume und in großen Mengen kann zu einer chronischen Hydrochinonvergiftung (Leberschäden) führen.

Arbutinhaltige Substanzen und Arzneimittel sollten nicht länger als eine Woche oder höchstens fünfmal jährlich eingenommen werden [3].

Literatur

  1. Chevallier A: Das große Lexikon der Heilpflanzen. Dorling Kindersley Verlag GmbH. März 2017
  2. European Medicines Agency (EMA): European Union herbal monograph on Arctostaphylos uva-ursi (L.) Spreng., folium – Draft 2017
  3. World Health Organization (WHO): WHO Monographs on Selected Medicinal Plants – Volume 2 – Folium Uvae Ursi. 2002.
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