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Coating – was bedeutet dieser Trend?

Derzeit liest und hört man viel darüber, dass Früchte zunehmend mit einer speziellen Schutzschicht überzogen sind. Diese Schutzschicht nennt sich auch "Coating". Was hat es mit diesem sogenannten „Coating“ eigentlich auf sich?

Frische unbehandelte Lebensmittel wie Obst und Gemüse sind vergänglich. Um diesen natürlichen Prozess zu verzögern, ist es wichtig, auf fachgerechten Transport und Lagerung zu achten. Dabei spielen nicht nur kühlende Temperaturen eine wichtige Rolle, sondern auch die Verpackung. In den vergangenen Jahren hat man in den Obst- und Gemüseregalen des Supermarktes zunehmend beobachten können, dass Äpfel, Kiwi, Tomaten, Paprika & Co. in schützenden Plastikverpackungen angeboten werden. Eine Marktbeobachtung seitens der Verbraucherzentrale Hamburg und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kam 2019 zu dem Ergebnis, dass etwa zwei Drittel der untersuchten Obst- und Gemüsesorten von Plastik umhüllt waren. Das ist nicht gut fürs Klima und unterstützt weniger die so wünschenswerte nachhaltige und umweltbewusste Lebensweise.

Um die Haltbarkeit mancher Früchte also zu verlängern und auf unnötige Verpackungen zu verzichten, hat sich das Coating-Verfahren offensichtlich bewährt, denn seit Ende 2019 lassen große Einzelhandelsketten einzelne Früchte mit einer hauchdünnen Haut aus pflanzlichen Fetten überziehen. Daher kommt auch die Bezeichnung „Coating“, was so viel bedeutet wie „Ummanteln, Beschichten“. Diese moderne Vorbehandlung schützt die Frucht vor dem Verlust von Wasser und dem unnötigen Eindringen von Sauerstoff, wodurch deren Haltbarkeit um das Drei- bis Vierfache erhöht wird. Das Verfahren bedarf einer vorherigen Zulassung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und wird demnach als „gesundheitlich unbedenklich“ eingestuft. Für Bio-Früchte ist es jedoch nicht erlaubt. Inwiefern sich der Nährstoffgehalt der Früchte durch das Coating verändert, muss noch seitens der Wissenschaft geklärt werden.

Außer bei Zitrusfrüchten muss eine entsprechende zweite Haut nicht gekennzeichnet werden, doch derzeit deuten die Anbieter offensichtlich mithilfe eines Logos freiwillig darauf hin. Außerdem arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an einem Entwurf, nach dem die überzogenen Früchte die Kennzeichnung „gewachst“ tragen müssen, obwohl sie streng genommen irreführend ist, da es sich beim Coating nicht um die Behandlung mit Wachs handelt. Hier bleibt also abzuwarten, wie sich die Verantwortlichen entscheiden.

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