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Eisen – Wirkung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA1) hat eine Reihe von Wirkungen von Eisen für den Menschen als gesichert angesehen. 

Gesundheitsbezogene Angaben

Die von der EFSA geprüften und als wissenschaftlich erwiesenen Wirkungen werden als gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) bezeichnet und sind im Folgenden aufgelistet. Eisen:

  • trägt zur normalen Bildung von roten Blutkörperchen und Hämoglobin bei
  • trägt zu einem normalen Sauerstofftransport im Körper bei
  • trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei
  • trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei
  • trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei
  • trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei
  • hat eine Funktion bei der Zellteilung

Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos und über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern 

Neben den gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) werden von der EFSA zusätzlich geprüfte und als wissenschaftlich erwiesene Wirkungen einer Risikoreduktion von Krankheiten sowie Angaben zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern (Risk reduction and children claims) veröffentlicht. Diese ist im Folgenden aufgeführt. Eisen:

  • trägt zur normalen Entwicklung der Wahrnehmungsfähigkeit von Kindern bei

Empfohlene Tagesdosis von Eisen

In der Europäischen Union wurde die empfohlene Tagesdosis* von Eisen bei 14 Milligramm festgelegt. Diese Menge sollte ein durchschnittlicher Mensch täglich zu sich nehmen, um den Bedarf an Eisen zu decken. Die tägliche Mindestmenge** von 2,1 Milligramm sollte nicht unterschritten werden.

Die gesundheitsbezogenen Angaben beziehen sich jeweils auf eine Mindestmenge von Eisen. Für alle aufgelisteten Wirkungen ist eine Mindestmenge von 2,1 Milligramm erforderlich.

Für weitere Informationen über Eisen dient folgende Stellungnahme der EFSA: 1360

*Die empfohlene Tagesdosis ist in der EU als NRV-Wert (Nutrient Reference Value) verbindlich festgelegt.
**Die Mindestmenge gilt für Mengen ab 15 % der empfohlenen Tagesdosis eines Mikronährstoffs (Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente).


1Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA):

  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit der Grundpfeiler der Risikobewertung der Europäischen Union (EU).
  • Zu ihren Aufgaben zählt u.a. die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben (sog. Health claims) für Lebensmittel.
  • Gesundheitsbezogene Angaben werden von der EFSA überprüft und stützen sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise.
  • Weitere Funktionen und Wirkungen für den Menschen sind möglich, ohne dass sie hier Erwähnung finden. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
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